Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Pottbäckerei – Manufaktur der Gegen(w)art · Stand: 27.08.2026
Das Wichtigste in Kürze
- Einzelplatz am offenen Termin: kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden vorher.
- Gruppen, Kindergeburtstag, Familien-Workshop, Golden Hour: 30 % Anzahlung, kostenfreie Stornierung bis 14 Tage vorher.
- Firmen und Einrichtungen: 30 % Anzahlung ab 500 €, kostenfreie Stornierung bis 28 Tage vorher.
- Fotos: nur wenn du zustimmst. Wer nicht möchte, bekommt einen Aufkleber am Platz und wird nicht aufgenommen.
- Fertige Stücke: vier Wochen kostenfrei abholbereit, Versand für 9,24 €.
Diese Übersicht ist eine Lesehilfe. Verbindlich ist der vollständige Text unten.
Inhalt
Teil A · Allgemeiner Teil
- Anbieter, Geltungsbereich, Kundengruppen
- Leistungsgegenstand
- Vertragsschluss
- Preise
- Zahlung, Anzahlung
- Termine, Teilnehmerzahlen, Änderungen
- Stornierung und Terminverschiebung
- Absage durch uns, höhere Gewalt
- Teilnahmevoraussetzungen, Inklusion
- Minderjährige, Aufsichtspflicht
- Sicherheit, Hausordnung, Verhalten
- Werkstücke: Brennen, Abholung, Versand
- Mitwirkung bei Veranstaltungen außerhalb der Werkstatt
- Foto-, Film- und Tonaufnahmen
- Umgang mit personenbezogenen Daten
- Haftung
- Gutscheine
- Mitgliedschaften (Töpfer-Club)
- Widerrufsrecht für Verbraucher
- Schlussbestimmungen
Teil B & C · Zusatzbedingungen
Anlagen
Einzelne Regelungen gelten nur für bestimmte Kundengruppen. Sie sind so gekennzeichnet:
B2C Verbraucherinnen und Verbraucher ·
B2B Unternehmen ·
B2G öffentliche Auftraggeber und Einrichtungen
Teil A — Allgemeiner Teil
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Kundengruppen
(1) Anbieter.
Felix Hochmuth, Die Pottbäckerei – Manufaktur der Gegen(w)art, Treuenbrietzener Tor 37, 14943 Luckenwalde
Werkstatt und Veranstaltungsort: Breite Straße 15, 14943 Luckenwalde
Telefon: +49 173 1897552 · E-Mail: felix@pottbaeckerei.me
(nachfolgend „Pottbäckerei")
(2) Geltungsbereich. Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge über Töpferkurse, Workshops, Events, mobile Veranstaltungen, Gutscheine, Mitgliedschaften und die Lieferung von Keramikerzeugnissen — unabhängig davon, ob der Vertrag über das Online-Buchungssystem, ein individuelles Angebot, telefonisch, per E-Mail oder vor Ort zustande kommt.
(3) Kundengruppen. Maßgeblich ist die Eigenschaft, in der der Vertrag geschlossen wird:
- B2C — natürliche Personen, die den Vertrag zu Zwecken schließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
- B2B — natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB).
- B2G — Gebietskörperschaften, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Schulen, Kitas, Träger der freien Wohlfahrtspflege, gemeinnützige Einrichtungen und vergleichbare öffentlich finanzierte Stellen.
(4) Abweichende Bedingungen. [B2B] [B2G] Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Pottbäckerei stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Für öffentliche Auftraggeber gilt ergänzend § 22 Abs. 1.
(5) Änderungen. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss abrufbare Fassung. Änderungen für laufende Mitgliedschaften richten sich nach § 18 Abs. 6.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Die Pottbäckerei bietet an: offene Töpfertermine und Workshops in der Werkstatt Luckenwalde, Gruppen- und Familienformate, Kindergeburtstage, Exklusivtermine, Team- und Firmenformate, mobile Veranstaltungen am Ort des Kunden, Angebote für Einrichtungen und öffentliche Auftraggeber, Gutscheine, Mitgliedschaften sowie den Verkauf von Keramikerzeugnissen.
(2) Getöpfert wird ausschließlich freihändig, nicht an der elektrischen Drehscheibe. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
(3) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, sind in den Kurspreisen Ton, Werkzeugnutzung, Glasur und ein Brand enthalten.
(4) Die Pottbäckerei schuldet eine fachkundige Anleitung und die Bereitstellung der Materialien, nicht jedoch einen bestimmten gestalterischen oder therapeutischen Erfolg. Die Formate sind Freizeit-, Bildungs- und Teamangebote; sie ersetzen keine medizinische, psychotherapeutische oder pflegerische Leistung.
(5) Automatisierte Auskünfte. Preisrechner, Richtpreis-Konfiguratoren und der KI-gestützte Chat-Assistent auf dieser Website liefern unverbindliche Orientierungswerte. Sie stellen kein bindendes Angebot dar und begründen keine Ansprüche. Verbindlich sind allein die Buchungsbestätigung beziehungsweise das individuelle Angebot in Textform.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Online-Buchung. Die Darstellung der Termine im Buchungssystem ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Mit dem Abschluss des Buchungsvorgangs über die als zahlungspflichtig gekennzeichnete Schaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande mit Zugang der Buchungsbestätigung in Textform unter Angabe der Belegnummer. Eine automatische Eingangsbestätigung ohne Belegnummer ist noch keine Annahme.
(2) Reservierung ohne Vorkasse. Wird die Option „ohne Vorkasse reservieren" gewählt, entsteht mit der Bestätigung ebenfalls ein kostenpflichtiger Vertrag. Der Zahlungsanspruch bleibt bestehen; § 7 gilt unverändert.
(3) Individualangebote. Anfragen über das Formular, telefonisch oder per E-Mail sind unverbindlich. Die Pottbäckerei unterbreitet ein Angebot in Textform mit Leistungsumfang, Termin, Personenzahl und Preis. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der genannten Bindefrist — im Zweifel 14 Kalendertage — in Textform annimmt oder die Pottbäckerei eine Auftragsbestätigung versendet.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird gespeichert; der Kunde erhält die wesentlichen Vertragsdaten mit der Bestätigung per E-Mail.
§ 4 Preise
(1) Kleinunternehmerregelung. Die Pottbäckerei ist Kleinunternehmerin im Sinne des § 19 UStG. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht erhoben. Alle Preise sind Endpreise.
(2) Wegfall der Kleinunternehmerregelung. [B2B] [B2G] Entfällt die Kleinunternehmerregelung, verstehen sich die für danach zu erbringende Leistungen vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als vier Monaten informiert die Pottbäckerei unverzüglich; dem Kunden steht dann ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Umstellung zu. Gegenüber Verbrauchern bleibt es beim vereinbarten Endpreis.
(3) Anfahrt und Nebenkosten. Bei Veranstaltungen außerhalb der Werkstatt werden Anfahrt, Auf- und Abbauzeiten sowie gegebenenfalls Übernachtungs- und Transportkosten gesondert ausgewiesen und vor Vertragsschluss beziffert.
(4) Zusatzleistungen — etwa zusätzlicher Ton, zusätzliche Brände, Versand, Catering oder verlängerte Nutzungszeit — werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
§ 5 Zahlung, Anzahlung
(1) Zahlungsmittel. Die Zahlung erfolgt bargeldlos, im Regelfall online über PayPal oder per Überweisung auf Rechnung. Barzahlung ist nicht vorgesehen.
(2) Einzelplätze an offenen Terminen. [B2C] Als Einzelplatzbuchung gilt die Buchung von bis zu zwei Plätzen an einem offenen Termin, an dem weitere Gäste teilnehmen. Hier ist der Gesamtpreis wahlweise sofort online zu zahlen oder — bei Reservierung ohne Vorkasse — spätestens zu Beginn der Veranstaltung fällig. Eine Anzahlung wird nicht verlangt.
(3) Anzahlung bei Gruppen-, Familien- und Exklusivbuchungen. [B2C] Bei allen übrigen Buchungen — insbesondere ab drei Plätzen, bei Kindergeburtstagen, Familien-Workshops und Exklusiv-Sessions — ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises innerhalb von fünf Kalendertagen nach Buchungsbestätigung zu leisten. Erst mit Eingang der Anzahlung ist der Termin verbindlich reserviert; geht sie nicht fristgerecht ein, kann die Pottbäckerei den Termin nach vorheriger Erinnerung anderweitig vergeben. Der Restbetrag ist spätestens am Veranstaltungstag fällig. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet und bei fristgerechter kostenfreier Stornierung nach § 7 vollständig erstattet.
(4) Anzahlung bei Firmen- und Einrichtungsaufträgen. [B2B] [B2G] Bei Aufträgen ab einem Auftragswert von 500 € ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % binnen 14 Kalendertagen nach Auftragsbestätigung fällig, spätestens fünf Werktage vor dem Termin. Der Restbetrag ist binnen 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Für öffentliche Auftraggeber gilt § 22 Abs. 3.
(5) Verzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Verbrauchern beträgt der Verzugszins 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmen 9 Prozentpunkte; § 288 Abs. 5 BGB bleibt unberührt.
(6) Aufrechnung und Zurückbehaltung. [B2B] [B2G] Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 6 Termine, Teilnehmerzahlen, Änderungen
(1) Kapazität. Die Werkstatt Luckenwalde bietet Platz für 14 Gäste zuzüglich bis zu vier Begleitplätze für Kinder und Begleitpersonen. Für mobile Veranstaltungen gelten die im Angebot genannten Teilnehmergrenzen.
(2) Verbindliche Teilnehmerzahl. Grundlage der Abrechnung ist die in der Buchungsbestätigung oder im Angebot genannte Personenzahl. Der Kunde teilt die endgültige Zahl spätestens sieben Kalendertage vor dem Termin in Textform mit.
(3) Reduzierung. Eine Reduzierung um bis zu 10 % ist bis sieben Kalendertage vor dem Termin kostenfrei möglich. Darüber hinausgehende oder spätere Reduzierungen werden nach der Stornostaffel des § 7 abgerechnet, bezogen auf den Differenzbetrag. Bei Formaten mit Gruppenpreis bleibt der Gruppenpreis unberührt.
(4) Erhöhung. Eine Erhöhung ist nur nach Bestätigung durch die Pottbäckerei möglich und setzt freie Kapazität sowie ausreichende Materialbevorratung voraus.
(5) Nicht erschienene Teilnehmer. Erscheinen einzelne angemeldete Personen nicht, besteht kein Anspruch auf Preisminderung, Nachholung oder Erstattung.
§ 7 Stornierung und Terminverschiebung durch den Kunden
(1) Form. Stornierungen und Verschiebungen bedürfen der Textform. Sie können über den Stornolink im Buchungssystem (Belegnummer und E-Mail-Adresse), per E-Mail oder telefonisch mit anschließender Bestätigung in Textform erklärt werden. Maßgeblich für die Frist ist der Zugang bei der Pottbäckerei.
(2) Staffel A — Einzelplätze an offenen Terminen. [B2C] Gilt für die Buchung von bis zu zwei Plätzen an einem offenen Termin, an dem weitere Gäste teilnehmen. Der Platz kann kurzfristig neu vergeben werden; deshalb bleibt es hier bei der kurzen Frist.
| Zugang der Stornierung | zu zahlen |
|---|---|
| früher als 48 Stunden vor Beginn | 0 % |
| 48 bis 24 Stunden vor Beginn | 50 % |
| weniger als 24 Stunden / Nichterscheinen | 90 % |
(3) Staffel B — Gruppen-, Familien- und Exklusivformate. [B2C] Gilt für alle Buchungen, die nicht unter Staffel A fallen: ab drei Plätzen, Kindergeburtstage, Familien-Workshops sowie Exklusiv-Sessions, bei denen die Werkstatt ausschließlich reserviert wird. In diesen Fällen wird ein Termin vollständig oder überwiegend blockiert und ist kurzfristig nicht mehr neu zu vergeben.
| Zugang der Stornierung | zu zahlen |
|---|---|
| früher als 14 Kalendertage vor Beginn | 0 % |
| 14 bis 7 Kalendertage vor Beginn | 30 % |
| 6 bis 3 Kalendertage vor Beginn | 50 % |
| 2 Kalendertage bis 48 Stunden vor Beginn | 75 % |
| weniger als 48 Stunden / Nichterscheinen | 90 % |
(4) Staffel C — Firmen-, Event- und mobile Formate. [B2B] [B2G]
| Zugang der Stornierung | zu zahlen |
|---|---|
| früher als 28 Kalendertage vor Beginn | 0 % |
| 28 bis 15 Kalendertage vor Beginn | 30 % |
| 14 bis 7 Kalendertage vor Beginn | 50 % |
| 6 bis 2 Kalendertage vor Beginn | 80 % |
| weniger als 48 Stunden / Nichterscheinen | 100 %* |
* abzüglich ersparter Aufwendungen. Zusätzlich sind in allen Stufen nachweislich angefallene, nicht anderweitig verwertbare Fremdkosten zu erstatten — insbesondere gebuchte Unterkunft, Transportmiete, individuell beschaffte Materialien und verbindlich beauftragte Dritte.
(5) Terminverschiebung. Eine einmalige Verschiebung auf einen innerhalb von sechs Monaten liegenden Ersatztermin ist kostenfrei möglich, sofern sie bei Staffel A spätestens 48 Stunden, bei Staffel B spätestens sieben und bei Staffel C spätestens 14 Kalendertage vor Beginn zugeht und ein Ersatztermin verfügbar ist. Jede weitere Verschiebung wird wie eine Stornierung behandelt.
(6) Ersatzteilnehmer. Der Kunde kann bis zum Beginn kostenfrei eine andere Person benennen, die an seiner Stelle teilnimmt, sofern sie die Voraussetzungen nach § 9 erfüllt. Die Pottbäckerei kann die Benennung aus wichtigem Grund ablehnen.
(7) Nachweis eines geringeren Schadens. [B2C] Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gelingt der Nachweis, ist nur der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen. Der Pottbäckerei bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen.
(8) Erstattung. Erstattungen erfolgen innerhalb von zehn Werktagen über den ursprünglich genutzten Zahlungsweg. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Wurde ein Gutschein eingelöst, wird der Gutscheinanteil als Gutschein gleichen Werts zurückgegeben.
(9) Belege. Eine Stornierung führt aus steuerlichen Gründen nicht zur Löschung der Buchungsdaten; es wird ein eigener Storno-Beleg erstellt. Näheres regelt § 15 Abs. 5.
§ 8 Absage durch die Pottbäckerei, höhere Gewalt
(1) Mindestteilnehmerzahl. Bei offenen Terminen kann die Pottbäckerei bis 24 Stunden vor Beginn absagen, wenn die im Angebot genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Bereits gezahlte Beträge werden vollständig erstattet oder auf Wunsch in einen Gutschein umgewandelt.
(2) Verhinderung, höhere Gewalt. Kann die Veranstaltung aus Gründen, die die Pottbäckerei nicht zu vertreten hat — insbesondere Krankheit der Kursleitung, Ausfall des Brennofens, Stromausfall, behördliche Anordnungen, Unwetter, Havarie in der Werkstatt — nicht oder nicht vollständig stattfinden, wird zunächst ein Ersatztermin innerhalb von sechs Monaten angeboten. Kommt eine Einigung nicht zustande oder ist der Ersatztermin nicht zumutbar, werden bereits gezahlte Beträge für die nicht erbrachte Leistung vollständig erstattet.
(3) Weitergehende Ansprüche — insbesondere auf Ersatz von Anreise-, Unterkunfts- oder Ausfallkosten — bestehen in den Fällen des Absatzes 2 nur nach Maßgabe von § 16.
(4) Außerordentliche Kündigung. Die Pottbäckerei kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei erheblichen Verstößen gegen § 11, bei Zahlungsverzug trotz Mahnung oder wenn die Sicherheit der Teilnehmenden nicht gewährleistet werden kann. § 7 Abs. 4 gilt entsprechend.
§ 9 Teilnahmevoraussetzungen, Inklusion
(1) Mindestalter. Die eigenständige Teilnahme setzt ein Mindestalter von sechs Jahren voraus. Jüngere Kinder können nach vorheriger Absprache in Begleitung einer erwachsenen Person teilnehmen, die durchgehend anwesend bleibt.
(2) Körperliche Voraussetzung. Die Formate setzen voraus, dass die teilnehmende Person Ton mit den Händen — gegebenenfalls mit Unterstützung — formen kann. Eine Altersobergrenze besteht nicht.
(3) Inklusion. Die Pottbäckerei arbeitet inklusiv und bezieht Teilnehmende mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen gleichberechtigt ein. Damit das gelingt, teilt der Kunde den Unterstützungsbedarf spätestens sieben Kalendertage vor dem Termin mit, damit Ablauf, Materialien, Tempo und Betreuung angepasst werden können.
(4) Begleitung und Betreuung. Erfordert der Unterstützungsbedarf einzelner Teilnehmender eine persönliche Assistenz, sorgt der Kunde hierfür. Die Pottbäckerei erbringt keine pflegerischen, medizinischen oder betreuenden Leistungen. Begleitpersonen, die selbst nicht töpfern, nehmen kostenfrei teil.
(5) Rahmenbedingungen bei mobilen Veranstaltungen. Findet die Veranstaltung außerhalb der Werkstatt statt, stellt der Kunde barrierearme Zugänglichkeit sicher — stufenfreier Zugang oder eine Alternative, nutzbare Sanitäranlagen, ausreichende Bewegungsflächen.
(6) Gesundheitsangaben. Angaben zu gesundheitlichen Einschränkungen, Allergien oder Unterstützungsbedarf sind freiwillig. Sie werden ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung verwendet, nur der eingesetzten Kursleitung zugänglich gemacht und spätestens 30 Tage nach dem Termin gelöscht. Näheres regelt § 15 Abs. 4.
§ 10 Minderjährige, Aufsichtspflicht
(1) Die Anmeldung Minderjähriger erfolgt durch die sorgeberechtigten Personen. Mit der Buchung bestätigt die buchende Person, hierzu berechtigt zu sein.
(2) Die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmende verbleibt bei den sorgeberechtigten Personen beziehungsweise den von ihnen benannten Begleitpersonen. Bei Veranstaltungen für Einrichtungen liegt sie bei den mitwirkenden pädagogischen Fachkräften des Kunden.
(3) Die Pottbäckerei übernimmt die fachliche Anleitung, nicht die Aufsicht. Bei Kindergruppen ist mindestens eine erwachsene Begleitperson je sechs Kinder anwesend; das entspricht dem Zuschnitt der angebotenen Pakete. Der Kunde stellt die Anwesenheit sicher.
(4) Erscheint eine Gruppe ohne die erforderliche Begleitung, kann die Pottbäckerei die Durchführung ablehnen; § 7 Abs. 3 beziehungsweise Abs. 4 gilt entsprechend.
§ 11 Sicherheit, Hausordnung, Verhalten
(1) Den Sicherheitshinweisen und Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten. Der Werkstattbereich mit Brennofen, Maschinen und Chemikalien darf nur nach Aufforderung betreten werden.
(2) Empfohlen wird unempfindliche Kleidung und geschlossenes Schuhwerk. Ton und Glasur können Kleidung dauerhaft verfärben. Für Schäden an Kleidung, Schmuck, Brillen oder mitgebrachten Gegenständen haftet die Pottbäckerei nur nach Maßgabe von § 16.
(3) Der Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke ist nur nach vorheriger Absprache zulässig. Personen, die erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden; ein Erstattungsanspruch besteht nicht.
(4) Die Pottbäckerei kann Personen ausschließen, die den Ablauf erheblich stören, andere gefährden oder gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht.
(5) Für schuldhaft verursachte Schäden an Einrichtung, Werkzeug oder Material haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 12 Werkstücke: Brennen, Abholung, Versand
(1) Trocknen und Brennen. Werkstücke werden nach dem Kurs getrocknet, geschrüht, glasiert und gebrannt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Wochen; sie kann sich bei hoher Auslastung oder technischen Störungen verlängern. Der Kunde wird über die Abholbereitschaft informiert.
(2) Materialbedingtes Risiko. Ton ist ein Naturmaterial. Trotz fachgerechter Arbeit können Werkstücke beim Trocknen oder Brennen reißen, sich verziehen, platzen oder in der Glasur Fehlstellen zeigen — insbesondere bei zu dickem Aufbau, Lufteinschlüssen oder unzureichend verbundenen Anbauteilen. Dieses Risiko liegt in der Natur des Verfahrens und stellt keinen Mangel dar; ein Anspruch auf Ersatz, Neuanfertigung oder Preisminderung besteht insoweit nicht. Beruht der Verlust auf einem Fehler der Pottbäckerei, etwa einer fehlerhaften Ofenführung, wird nach Wahl der Pottbäckerei ein kostenfreier Ersatztermin zur Neuanfertigung oder eine Gutschrift angeboten.
(3) Abholung. Werkstücke werden in der Werkstatt Luckenwalde zur Abholung bereitgestellt. Die Abholfrist beträgt vier Wochen ab der Mitteilung, dass die Stücke abholbereit sind. Innerhalb dieser Frist ist die Verwahrung kostenfrei.
(4) Nachfrist und Aufwandspauschale. Wird nicht innerhalb der Abholfrist abgeholt, erinnert die Pottbäckerei einmalig in Textform und setzt eine Nachfrist von weiteren vier Wochen. Für die Erinnerung und die weitere Verwahrung während dieser Nachfrist wird eine Aufwandspauschale von 8,95 € berechnet (§ 304 BGB). Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Die Pauschale wird nicht automatisch von einem früheren Zahlungsmittel eingezogen; die Pottbäckerei stellt hierüber eine Rechnung mit Zahlungslink. Bis zum Ausgleich kann die Herausgabe zurückbehalten werden (§ 273 BGB).
(5) Verwertung. Nach Ablauf der Nachfrist ist die Pottbäckerei berechtigt, die Werkstücke zu verwerten oder zu entsorgen; Ansprüche auf Herausgabe oder Wertersatz bestehen dann nicht mehr. Auf ausdrücklichen Wunsch wird stattdessen gegen weitere 8,95 € je angefangene vier Wochen weiter verwahrt.
(6) Versand. Statt der Abholung kann der Versand innerhalb Deutschlands gewählt werden. Berechnet werden 7,69 € Porto und 1,55 € Verpackung, zusammen 9,24 €. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang. Gegenüber Verbrauchern trägt die Pottbäckerei die Gefahr des zufälligen Untergangs bis zur Übergabe an den Kunden; gegenüber Unternehmen geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen über. Bei ungewöhnlichem Umfang oder Gewicht sowie bei Versand ins Ausland werden die tatsächlichen Kosten vorab mitgeteilt.
(7) Eigentum. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben gelieferte Erzeugnisse und fertiggestellte Werkstücke Eigentum beziehungsweise im Zurückbehaltungsrecht der Pottbäckerei.
§ 13 Mitwirkung des Kunden bei Veranstaltungen außerhalb der Werkstatt
(1) Veranstaltungsort. Veranstaltungsort ist grundsätzlich ein Innenraum. Bei Veranstaltungen im Freien stellt der Kunde einen vor Wind, Regen und direkter Sonne geschützten Bereich bereit, etwa ein Zelt oder einen Pavillon mit Seitenwänden. Ohne wettergeschützten Bereich kann die Pottbäckerei die Durchführung ablehnen; die Vergütung bleibt dann nach § 7 Abs. 4 geschuldet.
(2) Beistellungen des Kunden. Der Kunde stellt kostenfrei bereit:
- Strom: mindestens 1 × 230 V / 10 A, erreichbar im Arbeitsbereich
- Wasser und Abwasser: Zapfstelle und Ausguss in räumlicher Nähe
- Mobiliar: Tische und Stühle in ausreichender Zahl für alle Teilnehmenden
- Barhocker für die Kursleitung
- 2 bis 3 Tische für Präsentations- und Werbezwecke der Pottbäckerei
- Getränke für Teilnehmende und Kursleitung (Wasser still und medium, Gläser)
- Audiolösung für den Raum (Mikrofon, Lautsprecher, Bluetooth-Schnittstelle für Musik)
- Raum: mindestens 1 m² Bewegungsfläche je Person, ausreichende Beleuchtung, in der kühleren Jahreszeit mindestens 18 °C
- Zugang: Be- und Entlademöglichkeit in unmittelbarer Nähe, Zutritt spätestens 90 Minuten vor Beginn und bis 60 Minuten nach Ende
- Endreinigung des Veranstaltungsraums nach der Veranstaltung
(3) Reinigung. Die Pottbäckerei räumt ihre Arbeitsmittel ab, entfernt Tonreste von den genutzten Flächen und nimmt ihr Material mit. Die Endreinigung des Raums — Boden, Mobiliar, Sanitärbereich — obliegt dem Kunden. Auf Wunsch übernimmt die Pottbäckerei sie gegen gesonderte Vergütung.
(4) Bodenschutz. Der Kunde weist auf empfindliche Böden, Teppiche oder Oberflächen vorab hin. Bodenschutzfolie wird mitgeführt, sofern dies bei der Anfrage angegeben wurde.
(5) Angaben zur Location. Der Kunde teilt bei der Anfrage mit: Adresse und Entfernung, Art des Raums, Raumgröße, Anzahl Tische und Sitzplätze, Strom- und Wasserzugang, Parkmöglichkeit zum Ausladen, Termin und Dauer. Fotos des Raums sind hilfreich und werden erbeten.
(6) Folgen fehlender Beistellungen. Sind die vereinbarten Beistellungen bei Ankunft nicht oder nicht vollständig vorhanden, wird die Leistung so weit wie möglich angepasst. Entstehender Mehraufwand — zusätzliche Auf- oder Wartezeit, Beschaffung von Ersatz — wird mit 85 € je angefangener Stunde berechnet. Ist die Durchführung dadurch unmöglich oder unzumutbar, gilt § 7 Abs. 4.
(7) Verkehrssicherung. Die Verkehrssicherungspflicht für den Veranstaltungsort und die vom Kunden gestellten Einrichtungen verbleibt beim Kunden. Erforderliche behördliche Genehmigungen beschafft der Kunde.
§ 14 Foto-, Film- und Tonaufnahmen
(1) Grundsatz. Die Pottbäckerei fertigt Aufnahmen von Teilnehmenden zu Werbe- und Dokumentationszwecken nur auf Grundlage einer ausdrücklichen, freiwilligen und individuellen Einwilligung der abgebildeten Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, §§ 22 f. KUG). Eine Einwilligung durch den Kunden mit Wirkung für Dritte — Beschäftigte, Gäste, Betreute, Schülerinnen und Schüler — ist ausgeschlossen.
(2) Einholung. Die Einwilligung wird vor Beginn der Veranstaltung in Textform eingeholt (Muster in Anlage 2). Bei Minderjährigen ist die Einwilligung aller sorgeberechtigten Personen erforderlich, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr zusätzlich die des Kindes.
(3) Freiwilligkeit. Die Teilnahme hängt nicht davon ab, ob jemand einwilligt. Wer nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte, sagt uns das zu Beginn der Veranstaltung kurz Bescheid und bekommt einen farbigen Aufkleber an den Arbeitsplatz. Wer diesen Aufkleber hat, wird nicht aufgenommen. Nachteile entstehen dadurch nicht, und niemand muss einen Grund nennen.
(4) Widerruf. Die Einwilligung kann jederzeit formlos mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Nach Zugang des Widerrufs wird die weitere Verwendung eingestellt und das Material aus den von der Pottbäckerei betriebenen Kanälen entfernt. Bereits erfolgte Verbreitungen durch Dritte oder bereits gedruckte Materialien können unter Umständen nicht rückgängig gemacht werden.
(5) Pflichten des Kunden. Der Kunde informiert die Teilnehmenden rechtzeitig vor der Veranstaltung darüber, dass Aufnahmen geplant sind, und weist auf die Freiwilligkeit hin. Bei Veranstaltungen mit Beschäftigten stellt er sicher, dass die Einwilligung ohne arbeitsrechtlichen Druck erteilt werden kann (§ 26 Abs. 2 BDSG).
(6) Besonders schutzbedürftige Gruppen. [B2G] Bei Veranstaltungen in Kitas, Schulen, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie mit anderen besonders schutzbedürftigen Personengruppen fertigt die Pottbäckerei Aufnahmen nur, wenn eine dokumentierte Einwilligung der sorgeberechtigten oder rechtlich betreuenden Personen vorliegt und die Einrichtungsleitung zugestimmt hat. Im Zweifel wird auf Aufnahmen verzichtet oder es werden ausschließlich Detailaufnahmen ohne erkennbare Personen gefertigt.
(7) Aufnahmen durch Teilnehmende. Teilnehmende dürfen für private Zwecke fotografieren, sofern keine anderen Personen ohne deren Einverständnis erkennbar abgebildet werden. Für die Veröffentlichung solcher Aufnahmen sind sie selbst verantwortlich.
(8) Aufnahmen durch den Kunden. [B2B] [B2G] Fertigt der Kunde eigene Aufnahmen, ist er hierfür datenschutzrechtlich allein verantwortlich. Aufnahmen, auf denen die Kursleitung erkennbar ist, dürfen nur mit deren gesonderter Einwilligung veröffentlicht werden.
(9) Werkstückfotos. Fotos von Werkstücken ohne erkennbare Personen darf die Pottbäckerei frei zu Dokumentations- und Werbezwecken nutzen.
§ 15 Umgang mit personenbezogenen Daten
(1) Verantwortlichkeit. Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist die Pottbäckerei (Kontaktdaten in § 1 Abs. 1). Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern und Betroffenenrechten enthält die Datenschutzerklärung.
(2) Buchungsdaten. Zur Durchführung des Vertrags werden Name, E-Mail-Adresse, optional die Telefonnummer sowie die Buchungsdaten verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung), nicht eine Einwilligung. Ohne diese Daten kann der Vertrag nicht abgewickelt werden.
(3) Teilnehmerdaten aus Kundenlisten. [B2B] [B2G] Übermittelt der Kunde Teilnehmerlisten oder sonstige personenbezogene Daten seiner Beschäftigten, Gäste oder Betreuten, gilt:
- Der Kunde übermittelt nur die erforderlichen Daten, stellt sicher, dass er dazu befugt ist, und informiert die Betroffenen nach Art. 13/14 DSGVO.
- Die Pottbäckerei verarbeitet diese Daten als eigenständig Verantwortliche ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung, zur Ausstellung vereinbarter Teilnahmebescheinigungen und zur Abrechnung. Eine Nutzung zu Werbezwecken gegenüber den Teilnehmenden erfolgt nicht.
- Verlangt der Kunde eine weisungsgebundene Verarbeitung, etwa das Führen von Anwesenheitslisten nach Vorgaben eines Fördermittelgebers, schließen die Parteien vor Beginn einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Ein Muster wird auf Anfrage bereitgestellt.
- Teilnehmerdaten werden spätestens 90 Tage nach dem Termin gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht oder sie Bestandteil eines vereinbarten Nachweises sind.
(4) Gesundheitsbezogene Angaben. Angaben nach § 9 Abs. 6 sind Daten besonderer Kategorien (Art. 9 DSGVO). Ihre Mitteilung ist freiwillig und stellt eine ausdrückliche Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO dar, die jederzeit widerrufen werden kann. Sie werden ausschließlich der eingesetzten Kursleitung zugänglich gemacht, nicht dauerhaft in der Kundendatenbank gespeichert und spätestens 30 Tage nach dem Termin gelöscht.
(5) Aufbewahrung, Grenzen der Löschung. Buchungs-, Beleg- und Zahlungsdaten unterliegen der zehnjährigen steuerlichen Aufbewahrungspflicht (§ 147 AO) und werden während dieser Frist unveränderbar vorgehalten; Stornierungen werden durch einen Storno-Beleg abgebildet, nicht durch Löschung. Ein Löschverlangen nach Art. 17 DSGVO ist insoweit nach Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO ausgeschlossen; die Verarbeitung wird stattdessen auf die Aufbewahrung eingeschränkt. Sonstige Kontaktdaten ohne steuerliche Relevanz werden 24 Monate nach dem letzten Kontakt gelöscht.
(6) Auftragsverarbeiter. Für Hosting, Datenbank, E-Mail-Versand und Zahlungsabwicklung werden sorgfältig ausgewählte Dienstleister eingesetzt, mit denen Verträge nach Art. 28 DSGVO bestehen. Die Buchungsdatenbank wird in der Europäischen Union betrieben.
(7) Werbung. Eine Nutzung der Kontaktdaten für Newsletter oder Werbung erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung oder in den Grenzen des § 7 Abs. 3 UWG. Der Werbung kann jederzeit ohne Kosten widersprochen werden.
(8) Vertraulichkeit. [B2B] [B2G] Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Die Pottbäckerei nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz.
§ 16 Haftung
(1) Die Pottbäckerei haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Pottbäckerei, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Rahmen einer übernommenen Garantie. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung und Wertsachen wird keine Obhut übernommen; die Haftung richtet sich nach den Absätzen 1 bis 3.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer der Pottbäckerei.
(6) Betriebshaftpflicht. [B2B] [B2G] Die Pottbäckerei unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungssumme und Versicherer werden auf Anfrage nachgewiesen.
§ 17 Gutscheine
(1) Gutscheine werden als Wertgutscheine ausgestellt, sind auf Dritte übertragbar und auf alle regulären Leistungen anrechenbar.
(2) Gültigkeit. Gutscheine sind drei Jahre ab dem Ende des Jahres der Ausstellung gültig (§§ 195, 199 BGB). Eine kürzere Frist wird nicht vereinbart. Nach Fristablauf besteht kein Einlöseanspruch mehr.
(3) Restguthaben. Wird der Gutscheinwert nicht vollständig ausgeschöpft, verbleibt das Restguthaben bis zum Ablauf der Gültigkeit auf dem Gutschein. Eine Barauszahlung des Gutscheins oder eines Restguthabens ist ausgeschlossen.
(4) Übersteigt der Preis der gebuchten Leistung den Gutscheinwert, ist die Differenz nach § 5 zu zahlen.
(5) Aktions- und Rabattcodes sind nicht mit anderen Aktionen kombinierbar, nicht übertragbar und nur innerhalb des angegebenen Zeitraums gültig.
(6) Bei Verlust wird ein Gutschein nur ersetzt, wenn er eindeutig identifiziert werden kann und noch nicht eingelöst wurde.
(7) Widerrufsrecht. [B2C] Siehe § 19 Abs. 3.
§ 18 Mitgliedschaften (Töpfer-Club)
(1) Gegenstand. Mitgliedschaften berechtigen zur Nutzung der Werkstatt und der Angebote im vereinbarten Umfang der gewählten Stufe. Leistungsumfang und Preise ergeben sich aus der Darstellung im Mitgliederbereich.
(2) Laufzeit und Kündigung. Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung ist in Textform möglich; für online abgeschlossene Mitgliedschaften steht zusätzlich eine Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB im Mitgliederbereich zur Verfügung.
(3) Zahlung. Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus fällig.
(4) Nutzung. Mitgliedschaftsleistungen sind persönlich und nicht übertragbar. Nutzungszeiten setzen freie Kapazität voraus; ein Anspruch auf einen bestimmten Termin besteht nur, soweit die gewählte Stufe dies ausdrücklich vorsieht. Nicht genutzte Zeiten verfallen und werden nicht erstattet.
(5) Ruhen. Auf Antrag kann die Mitgliedschaft bei längerer Verhinderung für bis zu drei Monate im Kalenderjahr beitragsfrei ruhen. Der Antrag ist in Textform zu stellen.
(6) Preisänderungen. Preisänderungen werden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht das Mitglied nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen; hierauf wird in der Ankündigung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs endet die Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung.
(7) Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(8) Widerrufsrecht. [B2C] Siehe § 19 Abs. 3.
§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher [B2C]
(1) Kein Widerrufsrecht bei terminbezogenen Freizeitleistungen. Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Das betrifft alle terminbezogenen Buchungen von Workshops, Kursen, Kindergeburtstagen, Familien- und Exklusivformaten. Es gelten stattdessen die Stornoregelungen des § 7.
(2) Kein Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Waren. Ebenfalls kein Widerrufsrecht besteht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), etwa individuell gestaltete Kundengeschenke.
(3) Bestehendes Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht insbesondere bei
- dem Erwerb von Gutscheinen ohne festgelegten Termin,
- dem Abschluss einer Mitgliedschaft,
- dem Kauf nicht individualisierter Keramikerzeugnisse im Fernabsatz.
Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular finden sich in Anlage 3; sie werden zusätzlich vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Textform. Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags — Stornierung, Verschiebung, Kündigung, Mitteilungen nach § 6 — bedürfen der Textform (§ 126b BGB); E-Mail genügt. Gesetzliche Formerfordernisse bleiben unberührt.
(2) Rechtswahl. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(3) Gerichtsstand. [B2B] [B2G] Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Pottbäckerei. Die Pottbäckerei ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(4) Verbraucherstreitbeilegung. Die Pottbäckerei ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B — Ergänzende Bedingungen für Unternehmen
§ 21 Besondere Regelungen für Unternehmenskunden [B2B]
(1) Richtpreise. Die im Online-Konfigurator ausgewiesenen Beträge sind unverbindliche Richtwerte auf Basis der eingegebenen Personenzahl und des gewählten Formats. Sie enthalten keine Anfahrt, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen. Verbindlich ist ausschließlich das schriftliche Angebot.
(2) Wiederkehrende Formate. Bei wiederkehrenden Workshop-Reihen werden Anzahl, Frequenz und Zeitraum der Termine im Angebot festgelegt. Einzelne Termine können bis 14 Kalendertage vorher einvernehmlich verschoben werden. Eine Kündigung der Reihe vor Ablauf richtet sich nach § 7 Abs. 4, bezogen auf die noch ausstehenden Termine. Eine ordentliche Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Quartals ist zulässig, sofern die Reihe auf mehr als sechs Monate angelegt ist.
(3) Ansprechpartner und Ablauf. Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson für den Veranstaltungstag, die vor Ort erreichbar ist. Der abgestimmte Zeitplan ist Vertragsbestandteil. Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, verkürzen die Veranstaltungszeit, ohne den Vergütungsanspruch zu mindern; eine Verlängerung ist nur nach Absprache und gegen Mehrvergütung nach § 13 Abs. 6 möglich.
(4) Rechnungsstellung. Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Die Pottbäckerei stellt als Kleinunternehmerin Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis mit Hinweis auf § 19 UStG aus und ist in der Lage, elektronische Rechnungen im strukturierten Format zu empfangen.
(5) Steuerliche Einordnung. Hinweise der Pottbäckerei zur steuerlichen Behandlung ihrer Leistungen beim Kunden, etwa im Zusammenhang mit § 3 Nr. 34 EStG, sind unverbindliche Orientierung und ersetzen keine steuerliche Beratung. Die abschließende Beurteilung obliegt dem Kunden beziehungsweise dessen steuerlichem Berater. Auf Wunsch werden eine Leistungsbeschreibung und ein Abschlussbericht zur Verfügung gestellt.
(6) Weitergabe an Dritte. Angebote, Konzepte und Unterlagen der Pottbäckerei sind vertraulich und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte, insbesondere nicht an Wettbewerber, weitergegeben werden.
Teil C — Ergänzende Bedingungen für öffentliche Auftraggeber
§ 22 Besondere Regelungen für öffentliche Auftraggeber und Einrichtungen [B2G]
(1) Vorrang von Vergabe- und Vertragsbedingungen. Sind der Vergabe zwingend Vertragsbedingungen des öffentlichen Auftraggebers zugrunde zu legen — insbesondere VOL/B oder ergänzende Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg beziehungsweise des Auftraggebers —, gehen diese den vorliegenden Bedingungen vor. Im Übrigen gelten diese Bedingungen ergänzend. Die Pottbäckerei weist auf Abweichungen, die sie nicht mittragen kann, vor Auftragsannahme hin.
(2) Angebot und Bindefrist. Angebote werden mit der geforderten Bindefrist, Leistungsbeschreibung und Preisgliederung erstellt. Auf Verlangen werden die einschlägigen vergaberechtlichen Erklärungen abgegeben, soweit anwendbar.
(3) Anzahlung und Zahlungsweise. Die Pottbäckerei bittet auch öffentliche Auftraggeber um eine Anzahlung nach § 5 Abs. 4. Ist eine Vorauszahlung aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht gestattet, tritt an ihre Stelle eine verbindliche Terminbestätigung in Textform; die Stornostaffel des § 7 Abs. 4 gilt dann unverändert und wird in der Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt. Zahlungsziel ist in diesem Fall 30 Kalendertage nach Rechnungseingang.
(4) Elektronische Rechnung. Auf Anforderung wird die Rechnung als elektronische Rechnung im geforderten strukturierten Format über die benannte Rechnungseingangsplattform übermittelt. Der Auftraggeber teilt die erforderlichen Angaben — Leitweg-ID, Bestellnummer, Kostenstelle — rechtzeitig mit.
(5) Nachweise und Berichte. Auf Wunsch werden Teilnahmebescheinigungen, Kurzberichte und Fotodokumentationen für Fördermittelgeber erstellt. Fotodokumentationen werden ohne erkennbare Personen erstellt, sofern nicht für jede abgebildete Person eine Einwilligung nach § 14 vorliegt. Teilnahmebescheinigungen mit Namensnennung setzen die Übermittlung der Teilnehmerdaten nach § 15 Abs. 3 voraus.
(6) Zielgruppengerechte Durchführung. Bei Angeboten für Kitas, Schulen, Senioren- und Inklusionseinrichtungen stimmen die Parteien vor dem Termin Gruppengröße, Betreuungsschlüssel, Zeitfenster und besondere Bedarfe ab. Der Auftraggeber stellt das nach seinen internen Vorgaben erforderliche pädagogische beziehungsweise pflegerische Personal während der gesamten Veranstaltung.
(7) Führungszeugnis. Die Pottbäckerei holt jährlich ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Auftraggebern ein und legt es auf Wunsch vor. Ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG kann nur anlassbezogen beantragt werden und setzt voraus, dass der Auftraggeber die schriftliche Aufforderung nach § 30a Abs. 2 BZRG ausstellt, aus der sich der Zweck der Vorlage ergibt. Der Auftraggeber teilt einen entsprechenden Bedarf deshalb bei der Anfrage mit und stellt die Aufforderung unverzüglich aus; für Beantragung und Zustellung ist ein Vorlauf von etwa drei Wochen einzuplanen.
(8) Zuwendungsrechtliche Hinweise. Die Pottbäckerei unterstützt bei der Erbringung von Verwendungsnachweisen durch prüffähige Rechnungen und Leistungsbeschreibungen. Für die Förderfähigkeit der Maßnahme gegenüber dem Zuwendungsgeber ist allein der Auftraggeber verantwortlich; Aussagen der Pottbäckerei zur Förderfähigkeit sind unverbindlich.
Anlagen
Anlage 1 · Stornoübersicht auf einen Blick
| Staffel A | Staffel B | Staffel C | |
|---|---|---|---|
| Gilt für | bis 2 Plätze am offenen Termin | ab 3 Plätzen, Kindergeburtstag, Familien-Workshop, Golden Hour | Firmen, Einrichtungen, mobile Events |
| Anzahlung | keine | 30 % binnen 5 Tagen | 30 % ab 500 € |
| kostenfrei bis | 48 Stunden vorher | 14 Tage vorher | 28 Tage vorher |
| danach | 50 % · 90 % | 30 % · 50 % · 75 % · 90 % | 30 % · 50 % · 80 % · 100 % |
| Verschiebung bis | 48 Stunden vorher | 7 Tage vorher | 14 Tage vorher |
| Ersatzteilnehmer | jederzeit kostenfrei | jederzeit kostenfrei | jederzeit kostenfrei |
Anlage 2 · Einwilligung in Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Vor jeder Veranstaltung wird die folgende Erklärung in Papierform ausgelegt. Die Teilnahme ist von einer Unterschrift nicht abhängig.
Einwilligung in die Anfertigung und Veröffentlichung von Aufnahmen
Veranstaltung: ______________________ Datum: ____________ Ort: ______________________
Die Pottbäckerei – Manufaktur der Gegen(w)art, Felix Hochmuth, Treuenbrietzener Tor 37, 14943 Luckenwalde, möchte während der Veranstaltung Fotos und Videoaufnahmen anfertigen und für die eigene Öffentlichkeitsarbeit verwenden.
Verwendungszwecke (bitte ankreuzen, was gestattet wird):
☐ Website der Pottbäckerei ☐ Social-Media-Kanäle (Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok)
☐ Gedruckte Werbematerialien (Flyer, Broschüren, Messe) ☐ Presseanfragen
Umfang: Die Aufnahmen werden nicht an Dritte zu deren eigenen Werbezwecken weitergegeben. Eine Nutzung erfolgt ohne Namensnennung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Eine Vergütung wird nicht gezahlt.
Freiwilligkeit: Die Einwilligung ist freiwillig. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht davon abhängig. Aus einer Nichterteilung entstehen keine Nachteile.
Widerruf: Die Einwilligung kann jederzeit formlos für die Zukunft widerrufen werden (felix@pottbaeckerei.me). Nach dem Widerruf wird die weitere Verwendung eingestellt und das Material aus den von der Pottbäckerei betriebenen Kanälen entfernt. Bereits verbreitete Druckerzeugnisse oder Weiterverbreitungen durch Dritte können unter Umständen nicht zurückgeholt werden.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, §§ 22 f. KUG.
Name der abgebildeten Person: ______________________
Ort, Datum: ______________ Unterschrift: ______________________
Bei Minderjährigen Unterschrift aller sorgeberechtigten Personen, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr zusätzlich des Kindes:
Sorgeberechtigte/r 1: ______________________ Sorgeberechtigte/r 2: ______________________
Kind (ab 14 Jahren): ______________________
Anlage 3 · Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular [B2C]
Gilt für Gutscheine ohne Termin, Mitgliedschaften und den Kauf nicht individualisierter Erzeugnisse im Fernabsatz.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungen und Gutscheinen) beziehungsweise ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben (bei Warenlieferung).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns — Felix Hochmuth, Die Pottbäckerei, Treuenbrietzener Tor 37, 14943 Luckenwalde, Telefon +49 173 1897552, E-Mail felix@pottbaeckerei.me — mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Vorzeitiges Erlöschen bei Dienstleistungen. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ausnahmen. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) — das betrifft alle terminbezogenen Workshop- und Eventbuchungen —, sowie bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An: Felix Hochmuth, Die Pottbäckerei, Treuenbrietzener Tor 37, 14943 Luckenwalde, felix@pottbaeckerei.me
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
______________________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________
Name des/der Verbraucher(s): ______________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________
Buchungs- beziehungsweise Belegnummer: ______________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________ Datum: ____________
(*) Unzutreffendes streichen.
Stand: 27.08.2026. Diese Bedingungen wurden als Entwurf erstellt und sollten vor Veröffentlichung anwaltlich geprüft werden. Diese Website wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz gestaltet.